Der
Artikel 11 des Pachtvertrages, der am 29. April 1810 mit
dem Unternehmer Coulaux abgeschlossen wurde, legt fest, dass der Name des Unternehmers auf dem
Rücken der Klingen, durch den Monat und das Herstellungsjahr ersetzt wird
Die Klingen die den Namen des Unternehmer tragen, sind also Handelsklingen, in die Zivilzeichen geschlagen wurden.
Nach 1838 wurden die Prüfungsvorgänge, sowie die Prüfzeichen und Markierungen weiterhin angewandt. Nur die Brustpanzer tragen das Herstellungsdatum. Die nachstehenden Zeichen und Markierungen sind mit Abstand nicht vollständig . Wir danken im voraus jedem Sammler, der uns andere Beispiele liefern könnte. Kontakt:
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